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   OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01   

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https://dejure.org/2001,4875
OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit Unterhaltsleistungen ; Fehlverhalten der Ärzte bei Durchführung einer Sterilisation; Schutzbereich eines Behandlungsvertrages über eine Sterilisation nebst Ausschabung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; StGB §§ 218 ff. a.F.; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schadensersatz wegen eines missglückten Schwangerschaftsabbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; StGB §§ 218 ff. (a.F.); BGB § 847
    Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1391
  • VersR 2001, 1559
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Dabei ist für die Beurteilung des vorliegenden Geschehens im Januar 1995 maßgeblich die Rechtslage, wie sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfG NJW 1993, 1751 ff) präzisiert worden ist.

    Denn allein der Vortrag, die Antragstellerin zu 1. sei im Januar 1995 noch nicht verheiratet gewesen und habe lediglich für den Sohn Roman Mindestunterhalt erhalten, reicht noch nicht aus, einen rechtfertigenden Indikationstatbestand im Sinne eines schweren sozialen oder psychisch-personalen Konflikts anzunehmen (vgl. BGH VersR 1995, 964 ff unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 1751, 1754 f) gestellten Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Belastung für die Schwangere).

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    So besteht ein Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB im Falle vorwerfbarer Verhinderung eines Schwangerschaftsabbruchs nur mit Einschränkungen (BGH VersR 1985, 240).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97

    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Denn allein der Vortrag, die Antragstellerin zu 1. sei im Januar 1995 noch nicht verheiratet gewesen und habe lediglich für den Sohn Roman Mindestunterhalt erhalten, reicht noch nicht aus, einen rechtfertigenden Indikationstatbestand im Sinne eines schweren sozialen oder psychisch-personalen Konflikts anzunehmen (vgl. BGH VersR 1995, 964 ff unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 1751, 1754 f) gestellten Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Belastung für die Schwangere).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Antragsteller mittlerweile verheiratet sind und dass im Falle einer Prozesskostenhilfebewilligung zumindest dem Antragsteller zu 2. eine Ratenverpflichtung aufzuerlegen wäre, könnte eine Zumutbarkeit durch sich günstig entwickelnde wirtschaftliche Verhältnisse eingetreten sein, womit ein eventueller Anspruch auf Schadensersatz ab dem maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr bestehen könnte (BGH VersR 1985, 965).
  • LG Cottbus, 23.02.2010 - 11 O 48/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Geräts mit der behaupteten

    37 Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar grundsätzlich den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, hier mithin die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, das es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391).
  • OLG Bamberg, 29.10.2009 - 3 U 126/09
    Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar nach allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast bzw. hier Glaubhaftmachungslast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, vorliegend die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, da es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391/1392 _ Reumalind II _; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG 27. Aufl. § 5 Rn. 3.19).
  • LG Darmstadt, 07.07.2009 - 16 O 142/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung im Internet mit wissenschaftlich

    c) Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar grundsätzlich den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast bzw. die Glaubhaftmachungslast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, hier mithin die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, da es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391 - 1392- Reumalind II - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MD 2006, 612 - 618 zitiert nach juris).
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